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  Der kontrollierte Sichtflug CVFR
Seit dem 01.05.2003, mit Einführung von JAR-FCL sind die Rechte der  CVFR-Berechtigung in der Ausbildung zum PPL-A bereits enthalten. Für Piloten, die vor diesem Datum ihre Lizenz erworben haben, war diese Berechtigung nicht Bestandteil der Ausbildung und konnte bzw. kann zusätzlich erworben werden. Piloten, die also einen PPL nach ICAO oder einen nationalen PPL besitzen und auf JAR-FCL umschreiben möchten, haben auch weiterhin die Gelegenheit diese Zusatzausbildung zu absolvieren.

 

In der CVFR-Ausbildung wird verstärkt Wert auf die Funknavigation gelegt. Diese Berechtigung ermöglicht dem Piloten unter definierten Bedingungen das Durchfliegen bestimmter Teile des kontrollierten Luftraumes, wie er z.B. über einigen deutschen Flughäfen üblich ist. Die CVFR-Berechtigung ist der erste Schritt in Richtung einer Instrumentenflugberechtigung (IFR-) Ausbildung. über großen Plätzen
 

Die Nachtflugberechtigung NVFR

 

 
Nachthimmel Auch Nachts kann man in Deutschland nach Sicht fliegen, wenn die Wetterlage es zulässt. Die benötigte Berechtigung heißt NVFR Nachtflugberechtigung.
Grundlage hierzu ist der JAR-FCL PPL-A. Inhalt der NVFR-Ausbildung sind 5 Stunden Nachtflug, 1 Navigationsflug von mindestens 1 Stunde Dauer bei Nacht und min 5 Starts und Landungen im Alleinflug. Auch für diese Ausbildung ist der Einstieg jederzeit möglich und ausschließlich von Ihren Terminen und der Jahreszeit sowie dem Wetter abhängig