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Bielefeld LSV Bielefeld-Gütersloh Am Flugplatz 1
33659
Bielefeld
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Der
kontrollierte Sichtflug CVFR
| Seit
dem 01.05.2003, mit Einführung von JAR-FCL sind die Rechte
der CVFR-Berechtigung in der Ausbildung zum PPL-A bereits
enthalten. Für Piloten, die vor diesem Datum ihre Lizenz
erworben haben, war diese Berechtigung nicht Bestandteil der
Ausbildung und konnte bzw. kann zusätzlich erworben werden.
Piloten, die also einen PPL nach ICAO oder einen nationalen
PPL besitzen und auf JAR-FCL umschreiben möchten, haben auch
weiterhin die Gelegenheit diese Zusatzausbildung zu
absolvieren.
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| In der CVFR-Ausbildung
wird verstärkt Wert auf
die Funknavigation gelegt. Diese Berechtigung ermöglicht dem
Piloten unter definierten Bedingungen das Durchfliegen
bestimmter Teile des kontrollierten Luftraumes, wie er z.B. über
einigen deutschen Flughäfen üblich ist. Die
CVFR-Berechtigung ist der erste Schritt in Richtung einer
Instrumentenflugberechtigung (IFR-) Ausbildung. |
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Die
Nachtflugberechtigung NVFR
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Auch
Nachts kann man in Deutschland nach Sicht fliegen, wenn die
Wetterlage es zulässt. Die benötigte Berechtigung heißt
NVFR Nachtflugberechtigung.
Grundlage hierzu ist der JAR-FCL PPL-A. Inhalt der NVFR-Ausbildung sind 5 Stunden Nachtflug, 1
Navigationsflug von mindestens 1 Stunde Dauer bei Nacht und
min 5 Starts und Landungen im Alleinflug. Auch für diese
Ausbildung ist der Einstieg jederzeit möglich und ausschließlich
von Ihren Terminen und der Jahreszeit sowie dem Wetter abhängig |
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